Allgemeine Geschäftsbedingungen (Sachmängelhaftung) der Firma META HYDRAULIC SRL
§l. Beanstandungen
Der Besteller bzw. Warenempfänger ist verpflichtet, die Lieferung bei Warenannahme auf Korrektheit der
Sachnummern, auf die Liefermenge, Unversehrtheit der Verpackung und sonstige sichtbare Abweichungen
bzw. Fehler zu überprüfen. Der Besteller hat eventuelle Mängel unter Angabe der Bestellnummer und einer
präzisen Fehlerbeschreibung innerhalb 30 Tage an META HYDRAULIC SRL schriftlich anzuzeigen.
Nicht sichtbare Mängel sind unverzüglich nach Erkennen schriftlich anzuzeigen.
Beanstandungen, die formell nicht korrekt nach Paragraph 3 “Anzeigen von Beanstandungen” gestellt
werden, laufen Gefahr des Verlustes der Sachmängelhaftung.
§2. Sachmängelhaftung
2.1. META HYDRAULIC SRL erkennt Ansprüche an für die Fehlerfreiheit der Liefergegenstände
sowie für die Übereinstimmung der Eigenschaften bzw. Merkmale, die in den Zeichnungen
und/oder Werksnormen angegeben sind. Die Ansprüche verjähren nach 12 Monaten nach
Verkaufsdatum. Die Ansprüche verlängern sich durch Nachbesserung oder Nachlieferung nicht.
2.2. Berechtigte Ansprüche werden nach Wahl von META HYDRAULIC SRL durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfüllt. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von META HYDRAULIC
SRL über. Fehlerhafte Teile müssen vom Kunden kostenfrei eingereicht werden. Bei berechtigten
und anerkannten Ansprüchen erkennt META HYDRAULIC SRL über die Ersatzlieferung oder
Gutschrift des Warenwertes hinaus auch die Rückliefertransportkosten an. Alle anderen Kosten
gehen zu Lasten des Bestellers.
2.3. Die Beanstandung gibt dem Besteller nicht das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom
Vertrag zurückzutreten.
2.4. Die Ansprüche erstrecken sich ausschließlich auf Produkte und/oder Bauteile mit Verantwortung
von META HYDRAULIC SRL und nicht auf Bauteile, die auf ausdrücklichen Kundenwunsch
verwendet worden. (Zukaufteile oder Beistellteile).
2.5. META HYDRAULIC SRL erkennt keine Ansprüche an für Fehler, die auf unsachgemäße
Verwendung und/oder fehlerhafte Funktionsverwendung und/oder fehlerhafte bzw. nachlässige
Behandlung und/oder natürlichen Verschleiß und/oder vom Besteller oder Dritten ohne unsere
Genehmigung vorgenommenen Eingriffe in den Liefergegenstand zurückzuführen sind.
Diese Einschränkungen gelten auch für Schäden, bei denen der Empfänger die Fehlerhaftigkeit des
Gegenstandes nicht nachweisen kann.
2.6. Technische Eigenschaften und/oder Ansprüche, die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
bzw. Zeichnungsangaben und Werksnormen abweichen, müssen im Vorfelde mit META
HYDRAULIC SRL vereinbart werden und bedürfen der schriftlichen Form.
2.7. Alle anderen Ansprüche (ausgenommen diejenigen nach gesetzlichen Vorschriften), insbesondere
Schadensersatzansprüche für mittelbare Schäden, Folge- und Drittschäden sind ausgeschlossen.
§3. Anzeigen von Beanstandungen
Beanstandungen müssen schriftlich mit den nachstehenden Angaben eingereicht werden:
• Artikelnummer „META HYDRAULIC” (zwingend) mit SERIENNUMMER (auf dem
Typenschild zu finden)
• Teilebezeichnung
• Lieferscheinnummer (zwingend)
• Liefermenge (zwingend)
• Fehlerhafte Menge (zwingend)
• Präzise Fehlerbeschreibung (zwingend)
• Ursprung und Beschreibung der Anomalie durch den Drittnutzer (zwingend)
Unvollständige oder fehlende Angaben können die Ansprüche aus Sachmängelhaftung ausschließen. In
Übereinstimmung mit der Prozessvorschrift “Autorisierung von Rücklieferungen bei Beanstandungen”
entscheidet META HYDRAULIC SRL, ob die fehlerhaften Teile retourniert oder verschrottet werden
sollen.
Rücklieferungen, die ohne Genehmigung bzw. Autorisierung erfolgen, werden zuruckgewiesen.
§4. Reklamationsbearbeitung seitens der Firma META HYDRAULIC SRL
Auf Kundenforderung nach einer Stellungnahme und/oder Fehlerabstellmaßnahmen zu den eingereichten
Teilen, verpflichtet sich die Firma META HYDRAULIC SRL, innerhalb 8 Wochen einen Bericht mit
Angaben der Fehlerursachen und den eventuellen Fehlerabstellmaßnahmen auszustellen.
§5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Reggio Emilia.
Ergänzend zu unseren Vertragsbestimmungen gilt das Recht von Italien.
N.B.: Die o.a. Bedingungen werden mit unseren Auftragsbestätigungen automatisch akzeptiert
Rubiera, 31.10.2007
META HYDRAULIC SRL
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